So nutzen Sie Entscheidungsbäume für Reihengeschäfte

Reihengeschäfte, auch Kettengeschäfte genannt, sind eine der komplexeren Konstrukte im Umsatzsteuerrecht und nicht selten ein Stolperstein in der Umsatzsteuererklärung. Fehler bei der Ortsermittlung können gerade im Falle von grenzüberschreitenden Transaktionen zu temporären steuerlichen Doppelbelastungen und natürlich auch Aufwand für die Korrektur dieser Fälle nach sich ziehen.

Was hat der Highlander mit Reihengeschäften zu tun?

Vereinfacht handelt es sich immer dann um Reihengeschäfte, wenn mindestens 3 Unternehmer über denselben Gegenstand ein Umsatzgeschäft abschließen und dieser Gegenstand vom ersten Unternehmer an den letzten Unternehmer in dieser Reihe gelangt.

Wie Reihengeschäfte ablaufen

Für so ein Kettengeschäft ist die richtige Ortsermittlung von entscheidender Bedeutung und dabei spielt es eine elementare Rolle, welcher der Lieferungen die im umsatzsteuerlichen Sinne „bewegte Lieferung“ ist. Nach 3.14 Abs. 2 UStAE ist „Die Beförderung oder Versendung des Gegenstands …nur einer der Lieferungen zuzuordnen (§ 3 Abs. 6 Satz 5 UStG). Diese, und nur diese, ist die Beförderungs- oder Versendungslieferung. Nur bei ihr kommt die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen (§ 6 UStG) oder für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 6a UStG) in Betracht“. Zusammengefasst ist es also bei einem Reihengeschäft mit EU- oder Auslandsbezug wichtig, die bewegte Lieferung zu kennen.

Wie unterstützt SAP bei umsatzsteuerlichen Sachverhalten?

Standardmäßig wird in SAP -Systemen die Umsatzsteuer anhand der folgenden Kriterien ermittelt:

  • Abgangsland,
  • Zielland,
  • Kundenklassifikation (Unternehmen oder Privatperson),
  • Art des Materials (i.d.R. für den richtigen Steuersatz),
  • Umsatzsteuer ID (im Falle von Geschäften innerhalb der EU)

Zum Einsatz kommt hier die so genannte „Konditionstechnik“ – ein Begriff für die programmtechnische Abbildung der Steuersatzfindung in SAP-Systemen. Die in der Stammdatentabelle T007S gepflegten Steuerschlüssel werden durch die Programmlogik ermittelt und in die rechnungslegungsrelevanten Tabellen, bspw. BSEG (Feld MWSKZ – Steuerschlüssel, MWSTS – Steuerbetrag in lokaler Währung) übernommen. Der Weg dorthin ist in Anbetracht der vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten komplex und nicht einfach zu greifen.

Diese ohnehin schon vorhandene Komplexität wird durch manuelle Einflussmöglichkeiten der SAP Anwender bspw. bei der Erstellung eines Verkaufsauftrages noch erhöht. Bspw. können hier Abgangsland, Zielland und auch das Kennzeichen für ein EU Dreiecksgeschäft gepflegt werden. Ein noch so sauber programmiertes System lässt sich hier – oftmals mangels Kenntnis der gesetzlichen Lage – auskontern.

Warum helfen Entscheidungsbäume bei der Umsatzsteuer?

Entscheidungsbäume beruhen auf der Graphentheorie – einem Teilgebiet der Mathematik. Viele algorithmische Probleme lassen sich als Graph darstellen, der Knoten und Kanten erhält. Vielleicht haben Sie schon einmal von dem „Handlungsreisendenproblem“ gehört. Dieses kann bspw. als Graph modelliert und darauf dann entsprechende Optimierungsverfahren angewendet werden.

Der Vorteil von Entscheidungsbäumen liegt in der Komplexitätsreduktion durch die grafische Darstellung diskriminierender Elemente eines Datensatzes. In einem umsatzsteuerlichen Entscheidungsbaum finden sich bspw. das Sitzland eines Unternehmens, der Lieferort sowie der Steuersatz als so eine Diskriminante wieder, so dass der rechtskundige Anwender hier in die Lage versetzt wird, die umsatzsteuerliche Würdigung zu hinterfragen und ggf. zu korrigieren.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Der verwendete Testdatensatz in diesem Artikel enthält die  folgenden Eingangsvariablen für den Entscheidungsbaum:

  • Parameter wie Sitzland des Kunden,
  • Lieferort,
  • Abgangsland der Lieferung/Leistung,
  • Materialart (Fertigerzeugnis, Dienstleistung, Rohfabrikat, Halbfabrikat),
  • vorhandene UmsatzsteuerID des Kunden,
  • etc. pp ein

Also alles, was für die umsatzsteuerliche Beurteilung eines Geschäftsvorfalles relevant ist. Die unterste Ebene in diesem Entscheidungsbaum weist letztendlich das SAP Steuerkennzeichen– also vereinfacht, die steuerliche Behandlung des Geschäftsvorfalles aus.

Der verwendete Testdatensatz bspw. folgenden Entscheidungsbaum:

Entscheidungsbaum für die Analyse von Reihengeschäften

Was fällt hier auf:

Insgesamt wurden 7.580 Geschäftsvorfälle untersucht. Das Steuerkennzeichen, dass insgesamt am häufigsten auftaucht ist AN. Mit Blick in das SAP System steht dieses Kennzeichen für „Ausgangssteuer Inland“. Und ganz links unter „DE“ (Deutschland als Sitzland des Kunden) stehen mit 4.669 Vorgängen alle Vorgänge mit dem Steuerschlüssel AN. Damit wurden alle Geschäftsvorfälle innerhalb Deutschlands gleich behandelt. Im Ergebnis gibt es hier keine Auffälligkeiten und diese Vorfälle sind auch nicht weiter relevant.

Unter „CA“ stehen hier 11 Vorgänge. Alle Vorgänge nach Kanada sind mit dem Steuerkennzeichen D9 gekennzeichnet und stehen somit im umsatzsteuerlichen Sinne für steuerfreie (Ausfuhr-)Lieferungen. Auch dieser Punkt ist damit eindeutig klassifiziert und nicht mehr relevant.

Spannend sind die Geschäftsvorfälle mit Kunden in den Niederlanden (Bestimmungsland „NL“). Hier gibt es insgesamt 16 Vorgänge:

  • 6 mit dem Steuerschlüssel „A9“
    (Ausgangssteuer 0% Export-Drittländer)
  • 3 mit den Steuerschlüsseln „A0,A9“
    (A0 – Ausgangssteuer 0% / A9 – Ausgangssteuer 0% Export-Drittländer)
  • 2 mit dem Steuerschlüssel „D9“
    (steuerfreien (Ausfuhr-)Lieferungen)

Die weitere Detaillierung ergibt sich hier, wenn der Lieferort als nächste Ebene mit betrachtet wird.

Für 6 Vorgänge in Deutschland „DE“ sitzt der Kunde zwar in den Niederlanden, die Lieferung ist aber nach Deutschland gegangen, die mit unterschiedlichen Steuerkennzeichen markiert sind. Und auch die Lieferungen die nach NL – also Niederlande geliefert wurden bieten kein einheitliches Bild. Insgesamt sind diese 16 Lieferungen Kandidaten für folgende mögliche vier Abläufe, bei denen die Varianten 1 und 3 als Reihengeschäft zu klassifizieren wären. Hier hat ein Unternehmen D2 mit Sitz in Deutschland bei einem niederländischen Unternehmen (NL) Ware bestellt, die dieses wiederum bei unserem Unternehmen D1 mit Sitz in Deutschland bestellt hat. Die Lieferung dieser Ware erfolgt in Variante 1 direkt vom Kunden D1 an den Kunden D2 – also innerhalb Deutschlands.

Variante 1

Das Highlanderprinzip der Reihengeschäfte

Nach dem Highlanderprinzip ist die bewegte Lieferung von D1 an NL zuzuordnen. Die Lieferung von NL an D2 ist die unbewegte Lieferung. Im Ergebnis sind beide Lieferungen in Deutschland steuerpflichtig – die Abbildung im SAP System mit einem Steuerschlüssel A0 (Ausgangssteuer 0%) – ist hier zu hinterfragen.

Variante 2

klassische Einzelgeschäfte

Bei Variante 2 gibt es zwei Lieferungen. Hier handelt es sich nicht um ein Reihengeschäft, sondern um ganz „normale“ Einzelgeschäfte, bei dem die Lieferung bei unserem betrachteten Unternehmen D1 an NL steuerfrei zu behandeln ist. Ggf. handelt es sich um so einen Vorgang – auch hier gilt: hinschauen lohnt sich.

Bei den folgenden beiden Varianten tauschen wir den Letztabnehmer mit dem Unternehmer in der Mitte. NL rückt also ans Ende und D2 in die Mitte.

Variante 3

Reihengeschäfte mit bewegten Lieferungen

Bei Variante 3 gibt es zwei Lieferungen. Hier handelt es sich wie in Variante 1 um ein Reihengeschäft. Die bewegte Lieferung ist D1 an D2 zuzuordnen. Für unser betrachtetes Unternehmen D1 ergibt sich hier eine innergemeinschaftliche Lieferung, die grds. steuerfrei zu behandeln ist. Die unbewegte Lieferung von D2 an NL ist in den Niederlanden zu versteuern. Hier stellt sich die Frage, warum neben dem Steuerkennzeichen A0 auch A9 (Ausgangssteuer 0% Export-Drittländer) hinterlegt wurde und was sich hinter dem Begriff „Export-Drittländer“ verbirgt.

Variante 4

normale Einzelgeschäfte

Bei Variante 4 gibt es zwei Lieferungen. Hier handelt es sich analog Variante 2 nicht um ein Reihengeschäft, sondern um ganz „normale“ Einzelgeschäfte, bei dem die Lieferung bei unserem betrachteten Unternehmen D1 an D2 steuerpflichtig ist, hiermit also auch die Frage erlaubt ist, warum es hier ein Steuerkennzeichen A0 gibt.

Fazit

Im Ergebnis lässt sich mit Entscheidungsbäumen insgesamt einfach ableiten, wo es sich wirklich lohnt hinzuschauen. Auffälligkeiten und entsprechende Geschäftsvorfälle können mit Hilfe der im Gesetz geregelten Tatbestandsmerkmale gezielt und schnell identifiziert, untersucht und korrigiert werden.

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