Abschlussprüferhonorare im Fokus
Der Audit Monitor zeigt jedes Jahr auf, wie die Mandatsverteilung für die Abschlussprüfung bei kapitalmarktorientierten Unternehmen in Deutschland strukturiert ist. Es wird insgesamt für 314 Unternehmen für das Geschäftsjahr 2015 ausgewertet, wer der Abschlussprüfer ist und wer für 2016 zum Abschlussprüfer gewählt wurde. Für die verschiedenen DAX Indizes DAX30, MDAX, SDAX und TecDax werden die Honorare und Honorarstrukturen des jeweiligen Abschlussprüfers aus den veröffentlichten Jahresabschlüssen offengelegt und analysiert.
Fundierte Entscheidungen für die Auswahl des Abschlussprüfers werden ermöglicht
Damit ist es möglich, die Honorare des Abschlussprüfers für Abschlussprüfungsleistungen, andere Bestätigungsleistungen, sonstige Leistungen und Steuerberatungsleistungen zu vergleichen und somit eine fundierte Entscheidung für die Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung zu treffen. Der Aufsichtsrat oder sein Prüfungsausschuss hat damit eine praktische Benchmarkingmöglichkeit der Kosten für die Jahresabschlussprüfung.
Der gesetzliche Rahmen verschärft sich
Die Auswahl des und die Anforderungen an den Jahresabschlussprüfer wurde durch jüngste Gesetzgebung neu reguliert, sodass dem Auswahlprozess durch den Aufsichtsrat zukünftig eine verschärfte Sorgfalt innwohnen sollte. Der Markt für Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIEs), erfährt durch europäische Reformen maßgebliche Veränderungen. Ausschlaggebend dafür ist insbesondere die EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014) (AP-VO), die seit dem 17. Juni 2016 in den EU-Mitgliedsstaaten direkt anzuwenden ist. Wahlrechte der AP-VO, die sich auf Aspekte der Abschlussprüfung beziehen, wurden mit dem Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) in nationales Recht umgesetzt. Das AReG stellt auf Geschäftsjahre ab, die nach dem 16. Juni 2016 beginnen. Die wesentlichen Veränderungen betreffen die Einführung der externen Pflichtrotation, das Verbot der Erbringung gewisser Nichtprüfungsleistungen durch den gesetzlichen Abschlussprüfer (sog. Black List), die quantitative Einschränkung der Erbringung zulässiger Nichtprüfungsleistungen durch den gesetzlichen Abschlussprüfer (sog. Fee Cap) sowie die verschärften Pflichten für Prüfungsausschüsse des Aufsichtsrats. Letztere beziehen sich vor allem auf das Auswahlverfahren des Abschlussprüfers sowie die Genehmigung von sämtlichen zulässigen Nichtprüfungsleistungen (sog. Pre-Approval).
Das enthält der Audit Monitor
Der aktuelle Audit Monitor bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2015 und beinhaltet:
- Branchenstudie mit dem Fokus ‚Markt für Abschlussprüfung in Deutschland’
- Entscheidungsrelevante Informationen für Aufsichtsräte und deren Prüfungsausschüsse
- Mandatsverteilungen und Honorarstrukturen bei börsennotierten Unternehmen
Der Audit Monitor ist eine Studie der Herausgeber Prof. Dr. Nicole V. S. Ratzinger-Sakel, Prof. Dr. Nick Gehrke und Prof. Dr. Bernd Schichold in Zusammenarbeit mit der Universität Hamburg und der Nordakademie – Hochschule der Wirtschaft. Kooperationspartner sind die zapliance GmbH und die Safe Services für Aufsichtsgremien und Finanzexperten GmbH – ein Unternehmen der Kienbaum-Gruppe.