Was ist eigentlich Künstliche Intelligenz und woher kommt sie?

Künstliche Intelligenz oder im englischen Artificial Intelligence ist in aller Munde. Doch häufig scheiden sich die Geister bei der Definition und Herkunft des Begriffes. Wir haben Johannes Ipsen und Rechtsanwalt Jan Schnedler für eine kleine Serie an Blog Artikeln gewinnen können, um Licht ins Dunkeln zu bringen. In den folgenden Artikeln der beiden geht es außerdem um die Bedeutung von KI für Recht, Datenschutz und Patente.

Was ist künstliche Intelligenz?

Der Begriff Künstliche Intelligenz (im Folgenden KI) hat seinen Ursprung im Englischen. Der Begriff einer „artificial intelligence“ findet zum ersten Mal Erwähnung am 31.08.1955 in dem Papier „A proposal for the Dartmouth summer research project on artficial intelligence“.[1] Bei der Übersetzung ins Deutsche sind jedoch einige Ungenauigkeiten zu erkennen.

Der Begriff „intelligence“ ist nicht mit der deutschen Intelligenz gleichzusetzen. Während im Englischen hierunter in diesem Zusammenhang „die Fähigkeit einer handelnden Instanz, in einem breiten Umfeld von Rahmenbedingungen Ziele zu erreichen“[2], gemeint ist, misst das deutsche Sprachverständnis einer Intelligenz einen viel größeren Bedeutungsbereich zu.[3] Man sollte sich also über die Schwächen der Übersetzung bewusst sein und darauf achten, dass Intelligenz im Deutschen zu weit gefasst ist. Vielmehr sollte man versuchen, mit der oben genannten englischen Definition in diesem Themenfeld zu arbeiten.[4] Um Schwierigkeiten bei der Übersetzung aus dem Englischen solcher Art zu entgehen, hat auch die „Hochrangige Expertengruppe für Künstliche Intelligenz (HEG-KI)“ es unterlassen, in einer von ihr verwendeten Definition den Begriff der „intelligence“ zu verwenden.[5]

Ebenso lassen sich bei dem Begriff „artificial“ Schwächen bei der Übersetzung ins Deutsche finden. Artificial und künstlich sind in ihrer Wortbedeutung nicht kongruent. Artificial hat seinen Ursprung im Lateinischen und leitet sich von dem lateinischen Substantiv „ars“ ab. Es bedeutet „eine Sammlung von Wahrnehmungen und Übungen zu einem für das Leben nützlichen Zweck“[6]. Diese Definition kommt der für die oben verwendete Definition von „intelligence“ sehr entgegen. Liest man beide Begriffe so, spielen sie sehr gut zusammen.

Unter „künstlich“ wird gemeinhin jedoch etwas nach einem natürlichen Vorbild Nachgebautes verstanden.[7] Dies passt aber nicht dazu, was mit „artificial“ im Ursprung gemeint war. Auch hier lassen sich somit wieder Schwächen in der Übersetzung aus dem Englischen erkennen. Man wäre somit besser beraten, würde man „artifizielle Intelligenz“ benutzen, wobei Intelligenz wie oben erläutert zu verstehen ist.

Verständnis des Begriffs Künstliche Intelligenz

Grundsätzlich kann und wird der Begriff der KI aufgrund der oben dargelegten Schwächen in der Präzisierung des englischen Begriffs sehr weit verstanden und häufig pauschal für viele Prozesse genutzt. Dies macht es fast unmöglich, eine allgemeingültige Definition zu finden. Jedoch lässt sich zumindest im technischen Bereich eine eindeutige Tendenz bei Definitionsversuchen erkennen.

Im heutigen technischen Verständnis wird unter dem Begriff der KI die Fähigkeit informationstechnischer Systeme, aus gegebenen bzw. gesammelten Daten selbstständig zu lernen, verstanden.[8] Hierbei bietet sich der Vorteil, dass intelligente Systeme die Daten verarbeiten und von sich aus, ohne weitere notwendige menschliche Programmierung, Entscheidungsprozesse durchlaufen. Somit bleibt ein menschliches Eingreifen in solche Entscheidungsprozesse entbehrlich. Diese Prozesse sollen nach dem Vorbild menschlicher Entscheidungsstrukturen erfolgen.[9]

Zu differenzieren ist zwischen starker und schwacher KI. Die schwache Intelligenz soll den Menschen unterstützen und in bestimmten Bereichen, zum Beispiel bei Datenauswertungen helfen. Hierbei kommt es lediglich auf die Lösung konkreter Anwendungsprobleme an.[10]

Unter einer starken Intelligenz versteht man den Versuch, das gesamte menschliche Denken zu mechanisieren. Eine starke KI kann die intellektuellen Fähigkeiten eines Menschen sogar übertreffen.[11]

Bei den Verarbeitungen von Daten bzw. bei Entscheidungsprozessen verwenden die intelligenten Systeme sogenannte Algorithmen. Ein Algorithmus wird als Vorgehensweise definiert, um ein Problem zu lösen. Dabei werden in Einzelschritten Ein- in Ausgabedaten umgewandelt. Solche Algorithmen sind von Menschen geschaffen.[12] Den Bereich, in dem sich ein solcher Algorithmus bewegen darf, wird durch den Menschen festgelegt. Die Entscheidungen, die die intelligenten Systeme treffen, basieren somit auf der ihnen zugestandenen Reichweite durch die Programmierung. Gemeinhin werden die Entscheidungsprozesse deshalb lediglich als Delegation von Entscheidungsgewalt beschrieben.[13]

Jan Schnedler ist Startup-Anwalt, berät seit vielen Jahren technologieorientierte innovative Startups und Autor des Buches Startup Recht. Als Experte berät er beim Gründungsnetzwerk der Berliner Hochschulen B!gründet, ist Schiedsrichter am Czech Arbitration Court, zertifizierter Datenschutzbeauftragter und hat selbst mehrere Startups wie z.B. die Ynicorn GmbH gegründet.

Quellen:

[1] www-formal.stanford.edu/jmc/history/dartmouth/dartmouth.html.

[2] Herberger, NJW 2018, S. 2826.

[3] Legg/Hutter, S. 12 (im Englischen: „Intelligence measures an agent’s ability to achieve goals in a wide range of environments.”)

[4] Daneben gibt es noch weitere Methoden sich semantisch dem Begriff der Intelligenz zu nähern, zB Intelligenz als Relationsbegriff (vgl. Herberger, NJW 2018, 2826 ff.)

[5] Entwurf von Ethik-Leitlinien für eine vertrauenswürdige KI der HEG-KI.

[6] Herberger, NJW 2018, 2827.

[7] Duden Definition von künstlich

[8] Russell/Norvig, Artificial Intelligence, S. 2 ff.; Wischmeyer, AöR 2018, S.3

[9] https://www.bmbf.de/files/Nationale_KI-Strategie.pdf (S. 4).

[10] https://www.bmbf.de/files/Nationale_KI-Strategie.pdf (S.4); Schindler, ZD-Aktuell 2019, 06647

[11] https://www.bmbf.de/files/Nationale_KI-Strategie.pdf (S.4); Schindler, ZD-Aktuell 2019, 06647

[12] Dettling/Krüger, MMR 2019, 211 f. (212); Herberger, NJW 2018, 2827; Wischmeyer, AöR 2018, S. 4.

[13] Herberger, NJW 2018, 2825 ff. (2827).

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